Als Selbstständiger Mitarbeiter einstellen: Darauf sollten Sie achten

Wenn man als Unternehmer bereits gute Gewinne erzielt und möchte, dass das so bleibt, sollte man bei Neueinstellungen nicht immer sofort auf Vollzeitmitarbeiter zurückgreifen. Bei diesen fallen neben dem Gehalt noch Lohnnebenkosten zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung an. Bei dieser Mehrbelastung lohnt es sich über kostengünstige Alternativen nachzudenken.

Sparmöglichkeiten sind vorhanden

Unternehmensberatungen wie zum Beispiel pro votum (weitere Informationen auf www.pro-votum.de) raten dazu, Mitarbeiter zunächst mit einer Entlohnung unter 450 Euro pro Monat für einen Minijob einzustellen, um die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Bei diesen Arbeitsverhältnissen fallen circa 15% Beiträge an, die an die Minijobzentrale abzuführen sind und sämtliche Nebenkosten enthalten.

Auszubildende sind, wegen der Berufsschulpflicht und Lernphase, natürlich nicht voll einsatzbereit, dafür allerdings auch kostengünstiger als normale Angestellte. Während der Ausbildungsphase können Sie zudem recht einfach die Entwicklung und Eignung verfolgen und so zum Ende der Ausbildung entscheiden, ob der Auszubildende fest angestellt wird.

Absicherung tut Not

Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, während einer Geschäftsgründung einen Einstellungszuschuss des Arbeitsamtes zu erhalten. Dies ist unter der Voraussetzung möglich, dass Sie jemanden einstellen, der vorher mindestens drei Monate arbeitslos gemeldet war. Sollte es Ihnen möglich sein, eine besonders schwer vermittelbare Person einzustellen, erhalten Arbeitgeber sogar einen Eingliederungszuschuss, der die längere Einarbeitungszeit ausgleichen soll. Noch stärker wird die Einstellung körperlich behinderter Personen gefördert.

Eine besonders interessante Personengruppe zur Einsparung von Lohnkosten sind Studenten, da sie in der Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig sind. Erhält ein Student weniger als 450 Euro im Monat, ist er auch nicht Rentenversicherungspflichtig. Zur eigenen Sicherheit sollten Arbeitgeber auf einem gültigen Immatrikulationsnachweis sowie einer schriftlichen Versicherung bestehen, dass der Student nicht anderweitig ein weiteres Arbeitsverhältnis hat, da ansonsten unter Umständen dennoch Beiträge fällig werden.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Damit es zu keinem bösen Erwachen kommt, ist eine Unternehmensberatung preiswerter als das Risiko, bei fehlerhaften Angaben eine steuerliche Nachzahlung vornehmen zu müssen.


Artikelbild: Erwin Wodicka – Fotolia

Werbung
Mehr laden
Load More In Ratgeber
Comments are closed.

Mehr Wissen

Psychologie: Kann CBD die mentale Gesundheit unterstützen?

In den letzten Jahren hat CBD, kurz Cannabidiol, viel Aufmerksamkeit als potenzielle Unter…