BUV-Serie Teil 5 von 5: WWK

Jeder Bundesbürger sollte seine Arbeitskraft so gut wie möglich absichern, denn das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von den meisten Menschen völlig unterschätzt. Längere Abwesenheit aus dem Beruf ist fast immer mit großen finanziellen Folgen verbunden. Dagegen bietet die staatliche Erwerbsminderungsrente nicht einmal mehr einen Basisschutz. Von daher sollte jeder Bürger diese Versorgungslücke durch eine BUV schließen. Die Versicherer bieten hierzu neben einer günstigen Grundabsicherung auch einen Premium-Schutz sowie Zusatzversicherungen für ihre Kunden.

Staatliche Leistungen in voller Höhe erhält heute nur noch derjenige, der weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeitsfähig ist. Und dabei liegt die Rentenhöhe derzeit bei ca. 31 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Noch schlimmer trifft es Betroffene, die lediglich einen Anspruch auf eine halbe Rente haben. Hierzu zählen Personen, die zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeitsfähig sind. Sie müssen sich mit einer Rentenhöhe von ca. 15 Prozent aus ihrem letzten Bruttoeinkommen zufrieden geben.

Unterschätzter Versicherungsschutz

Berufsanfänger erhalten den gesetzlichen Erwerbsfähigkeitsschutz nur für den Fall, dass sie auch 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt haben. Von daher besteht in den ersten 5 Jahren ihrer Berufstätigkeit überhaupt kein Anspruch auf eine staatliche Unterstützung. Einzige Ausnahme: Im ersten Berufsjahr gilt der Schutz für Arbeitsunfälle, ab dem zweiten Jahr mit Pflichtbeiträgen auch für Freizeitunfälle und Krankheiten. Problematisch sieht es auch für alle Schüler und Studenten aus. Sie sind erst gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und genießen von daher auch keinen gesetzlichen Schutz für den Fall einer Erwerbsminderung.

Lediglich Studenten, die während ihres Studiums einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, haben einen gesetzlichen Schutz bei Vorliegen einer Erwerbsminderung. Auch Selbständige oder Freiberufler sind nur unzureichend oder gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Daher haben auch sie keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Zwar genießen alle Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, einen Berufsschutz in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente. Doch auch das reicht heute kaum zum Leben aus.

Mit dem richtigen Versicherer zum optimalen Schutz

Mit der „WWK BioRisk Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort“ lässt sich der aktuelle Beruf absichern. Dieser Tarif gilt insbesondere für all diejenigen, die sich mit ihrem Beruf einen angenehmen Lebensstandard erarbeitet haben. Die Vorteile für Versicherte: Verzicht auf die abstrakte Verweisung und eine lebenslange Rentenzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Pflegebedürftigkeit versicherbar. Versicherbar sind zudem zusätzliche Einmalzahlungen im Leistungsfall. Außerdem besteht eine Nachversicherungsgarantie bei zahlreichen Lebensereignissen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Mit der „WWK BioRisk Berufsunfähigkeitsversicherung Basis“ sichern sich Kunden in einem vergleichbaren Beruf ab. Hierbei gilt ein weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Zudem kann der Beginn der Rentenzahlung dank wählbarer Karenzzeiten selbst bestimmt werden. Mit der „WWK Erwerbsunfähigkeitsversicherung Komfort“ erhalten alle Erwerbstätigen einen kostengünstigen Grundschutz. In diesem Tarif erfolgt die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.

Daher eignet sich diese Versicherung besonders für Personen ohne ein festes Einkommen wie zum Beispiel Schüler, Studenten und Hausfrauen. Zudem besteht für Schüler und Studenten eine Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort – und das alles ohne Mehrbetrag und einer erneuten Gesundheitsprüfung.

Screenshot stammt von: https://www.wwk.de/

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