Denkmalschutz – Nachsorge mit Sorge

Trotz zweier Weltkriege sind in Deutschland zahlreiche kunsthistorische Bauwerke ver­gangener Zeiten bis heute erhalten geblieben. Für Kunsthistoriker und Touristen eine Pass­ion, für Besitzer nicht immer ein Vergnügen. Ich selbst „hause“ in einem Bauwerk des ver­gangenen Jahrhunderts, dem zum Glück keiner gedenken möchte und bei dem ich mir nur ab und zu Gedanken machen muss, dass es mir nicht über dem Kopf zusammen bricht. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, dürfen nicht nach Belieben verändert werden.

Denk‘ mal vor dem Kauf

Vor dem Kauf eines solchen Gebäudes sollte man sich ganz klar informieren, welche Teile des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Oftmals fängt dieser schon beim Gartenzaun an. Wer einen kleinen Vorgarten hat und darüber nachdenkt, die Umzäunung einzureißen, um einen kleinen Parkplatz daraus zu machen, sollte sich vorher darüber informieren, ob die Umfassung nicht unter Denkmalschutz steht. Haustüren sind ebenfalls ein Thema. Sie stehen meist nicht umsonst unter Denkmalschutz und auch die Restaurierung ist nicht umsonst. Unsere Vorfahren fertigten Haustüren meistens aus massiven Eichenbohlen und verzierten sie obendrein mit Ornamenten. Eine solche, unter Denkmalschutz stehende Tür, darf im Regelfall nicht ohne weiteres ersetzt werden und die Restaurierung ist meist teurer als der Neukauf einer Tür von der Stange. Einfachverglaste Fenster dürfen freilich gegen doppel- und dreifachverglaste ersetzt werden, allerdings muss der Charakter des Originals erhalten bleiben, das heißt: Holzfenster dürfen nicht gegen Kunststoff- oder Alufenster ersetzt werden. Nur 20 Schreinereibetriebe in Deutschland sind auf den Nachbau von Holzfenstern spezialisiert, dementsprechend teuer ist die Sanierungsmaßnahme.

Versöhnliche Angebote

Doch hat der Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht nur Nachteile: Neben dem besonderen Charakter eines von Hand erbauten Hauses – den man natürlich zu schätzen wissen muss – gibt es mannigfaltige Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern. Rund neun Millionen Euro an Fördergeldern hat die Bundesrepublik dieses Jahr locker gemacht. Erster Ansprechpartner sind aber im Regelfall die Landesämter für Denkmalpflege, viele Städte und Gemeinden haben darüber hinaus ihren eigenen Denkmalschutzfonds.

Ein denkmalgeschütztes Gebäude ist nicht nur eine Unterkunft, sondern auch ein Kulturerbe, für das man Verantwortung übernimmt. Man sollte sich also vor dem Kauf genau überlegen, was man bereit ist, „in Kauf zu nehmen“.

Bild: Anthony Leopold – Fotolia

Mehr laden
Load More In Allgemeinwissen
Comments are closed.

Mehr Wissen

Psychologie: Kann CBD die mentale Gesundheit unterstützen?

In den letzten Jahren hat CBD, kurz Cannabidiol, viel Aufmerksamkeit als potenzielle Unter…