Kontopfändung und wie Sie sich wehren können

Gläubiger haben verschiedene Wege, wie sie an ihr Geld kommen. Die Kontopfändung ist eine einschneidende und für die Schuldner unangenehme Maßnahme, die Gläubiger veranlassen können. Lesen Sie hier, was die Kontopfändung bedeutet und wie Sie sich wehren.

Um den Schutz des Schuldners bei der Kontopfändung zu verbessern, hat der Gesetzgeber das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt. Früher musste der Schuldner sich vom Gericht Beträge freigeben lassen, die er oder sie zum Lebensunterhalt benötigte. Dies ist nun anders. Auf dem P-Konto sind automatisch Beträge bis zur Pfändungsfreigrenze gesichert, und sie können das Konto im Rahmen dieses Freibetrags weiter normal nutzen. Hier finden Sie die wichtige Informationen zur Kontopfändung und zum P-Konto.

  • Wann kann ein Gläubiger eine Kontopfändung durchsetzen?

Um eine Kontopfändung durchzusetzen, braucht ein Gläubiger – also derjenige, dem der Schuldner Geld schuldet ­ einen Vollstreckungstitel. Das ist eine rechtliche Anordnung auf Zahlung. Sie kann sich aus offenen Forderungen eines Kaufvertrags, Finanzamtsschulden, nicht gezahlten Kreditraten oder sonstigen offenen Forderungen ergeben. Damit erwirkt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht. Damit ist die Bank verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen.

  • Wie kann ich mein Girokonto in ein P-Konto Umwandeln?

Das P-Konto beantragen Sie bei Ihrer Bank. Sie können auch ein bestehendes Girokonto umwandeln. Auf die Umwandlung haben Sie ein Anrecht. Wichtig zu wissen: Sie können Ihr Konto auch dann noch umwandeln, wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt. Dann erfolgt die Umwandlung innerhalb von vier Tagen.

  • Kann ich auch das Familienkonto in ein P-Konto umwandeln?

Pro Person steht Ihnen ein P-Konto zu. Ein Gemeinschaftskonto müssen Sie daher auflösen und auf einen Partner übertragen, bevor Sie es umwandeln können.

  • Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen?

Zurzeit beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.045,04 Euro, ab 1. Juli 2015 dann 1.073,88 Euro. Für Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern erhöhen sich die Beiträge, auch das Kindergeld ist geschützt.

  • Wie kann ich die Kontopfändung verhindern?

Werden Sie schnell aktiv und suchen Sie sich fachkundige Hilfe. Sie finden Ansprechpartner hier oder in den öffentlichen Beratungsstellen in Ihrer Stadt. Nehmen Sie die Kontopfändung nicht auf die leichte Schulter. Wenn Sie einen Termin bei einer Schuldnerberatung vereinbaren, weisen Sie auf die Dringlichkeit hin.

Die Kontopfändung selbst können sie nur schwer verhindern. Wenn Sie den offenen Betrag zurückzahlen könnten, hätten Sie es vermutlich bereits getan. Mit einer professionellen Schuldnerberatung wird es aber auch Ihnen gelingen, einen Überblick über die Schulden zu erhalten und einen Plan auszuarbeiten, mit dem Sie Ihre Schulden ohne Kontopfändung abbauen können.

Foto von: www.finanzfoto.de – Fotolia

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