Privatinsolvenz: Wissenswertes für Schuldner und Gläubiger

Sie kann durch ein zu sorgloses Ausgabeverhalten entstehen oder durch schwere persönliche Schicksalsschläge: die Überschuldung. Wenn die Zahl der Rechnungen einem über den Kopf wächst, hat es keinen Sinn, einfach abzuwarten. Denn die Schulden türmen sich weiter auf und gegebenenfalls kommen einzelne Gläubiger sogar auf die Idee, Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug zu stellen. Hier bietet die Privatinsolvenz Lösungsansätze.

Worum geht es bei der Privatinsolvenz?

Wenn man Schulden hat und diese nicht bezahlen kann, wird von Gläubigerseite meist versucht, einen Titel in Form eines Gerichtsurteils oder Vollstreckungsbescheides zu erlangen. Bis zum endgültigen Abschluss des letzten Verfahrens können mehrere Jahre vergehen. Der gerichtlich festgestellte Anspruch verjährt erst nach weiteren dreißig Jahren. Wird dagegen ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, so werden alle Außenstände des Schuldners erfasst und nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren als getilgt angesehen. Um diese Restschuldbefreiung zu erlangen, muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase alle oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Einkünfte auf die Tilgung seiner Schulden zu verwenden.

Wie kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Angriff genommen werden?

Wer sich zum Schritt in die Privatinsolvenz entschließt, sollte zunächst eine Schuldnerberatungsstelle oder einen auf Verbraucherinsolvenzen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Danach erfolgen alle Verfahren nach dem gleichen Ablauf. Zunächst muss von Seiten des Schuldners allen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vorgestellt werden. In diesem muss von Schuldnerseite dargelegt werden, in welcher Höhe und innerhalb von welchem Zeitrahmen ihm eine Tilgung der aufgelaufenen Schulden möglich ist. Die Schuldnerberatung kann eine Privatinsolvenz vermeiden, wenn es gelingt mit einem solchen Plan alle betroffenen Gläubiger zu überzeugen. Sofern eine Ablehnung nur von einzelnen Gläubigern mit geringen Forderungen erfolgt, kann es sinnvoll sein, beim zuständigen Insolvenzgericht eine Zustimmungsersetzung zu erwirken. Hierzu müssen allerdings von den Gläubigern die Mehrheit sowohl nach der Kopfanzahl als auch der Gesamtsumme nach für den Schuldenbereinigungsplan gestimmt haben.

Welche Vorteile bietet der Schuldenbereinigungsplan?

Sofern die Chance besteht, die Privatinsolvenz mittels eines von den Gläubigern akzeptierten Schuldenbereinigungsplans zu umgehen, sollte diese auch genutzt werden. Denn ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann man nur einmal im Leben beantragen. Nicht immer gerät man aufgrund eigener Fehler in die Schuldenfalle. Deshalb ist es für alle Beteiligten das Beste, eine Verbraucherinsolvenz nur dann durchzuführen, wenn alle anderen Möglichkeiten endgültig gescheitert sind.

Web-Tipp:

Sie interessieren sich für weitere Informationen rund um das Thema Schuldnerberatung? Dann werden Sie z.B. hier fündig: http://www.schuldendirekthilfe.de

Bild: Reinhold Foeger – Fotolia

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