Schadensbilanz des Hochwassers 2013

(ddp direct) Berlin – Noch sind die Schäden des verheerenden Hochwassers 2013 nicht bis ins letzte Detail erfasst. Aber schon jetzt sind die Schadenssummen gewaltig. Schadensermittlung und Schadensregulierung stehen in den betroffenen Gebieten noch immer ganz oben auf der Tagesordnung. Aber auch Prävention und ein zuverlässiger Versicherungsschutz gegen das nächste Hochwasser sind jetzt schon wichtig. Das betont auch der Vorstandsvorsitzende der ZURICH Versicherung, Ralph Brand.

„Kundennahe Beratung ist insbesondere in hochwassergefährdeten Gebieten auch aus Sicht der Versicherer dringend erforderlich. Die ZURICH Versicherung berät ihre Kunden in den betroffenen Regionen möglichst zeitnah und unbürokratisch. Das gilt sowohl für Maßnahmen zur Schadensbegrenzung als auch zur Schadensermittlung und Schadensregulierung“, so Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung.

Es wird noch lange dauern, bis die Schäden der so genannten Jahrhundertflut 2013 beseitigt sind. Das Ausmaß der Zerstörungen, die das Hochwasser angerichtet hat, lassen sich aber bereits annähernd beziffern. Versicherer und Ratingagenturen gehen von gesamtwirtschaftlichen Schäden in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro aus. Es könnte die teuerste Naturkatastrophe Deutschlands werden.

Von den andauernden Regenfällen Ende Mai und Anfang Juni waren vor allem Bundesländer im Osten und Süden betroffen. Besonders viele und schwere Schäden waren in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu beklagen. Insgesamt musste in 54 Landkreisen Katastrophenalarm ausgerufen werden, in vielen Orten erreichten die über die Ufer getretenen Flüsse Rekordpegel. Neben den wirtschaftlichen und strukturellen Schäden, die Privathaushalte, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen treffen, forderte die Flut allein in Deutschland acht Todesopfer.

Auch wenn bisher noch nicht alle Schäden bilanziert werden konnten, besteht unter Fachleuten kein Zweifel, dass das finanzielle Ausmaß der Katastrophe sogar die Elbe-Flut 2002 in den Schatten stellen wird. Der gesamtwirtschaftliche Schaden wird auf etwa 12 Milliarden Euro taxiert, rund 400 Millionen Euro mehr als damals. In einer ersten Schadensbilanz erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass im Vergleich rund 30.000 Schadensfälle mehr verzeichnet wurden. Insgesamt seien bei der Flut 2013 bisher etwa 180.000 versicherte Schäden in Höhe von fast zwei Milliarden Euro entstanden. Fachleute gehen davon aus, dass das Hochwasser die Versicherungen unter dem Strich 2,5 bis 3 Milliarden Euro kosten könnte.

Die gestiegene Anzahl der Schadensfälle sind nach Angaben des GDV auch darauf zurückzuführen, dass viele Menschen nach der Flut im Jahr 2002 ihre Gebäude gegen Überschwemmung versichert hätten. Die Quote der Gebäude mit Versicherungsschutz gegen Naturgefahren stieg im Zeitraum zwischen den beiden Fluten von 19 auf 32 Prozent.

Dennoch muss vielerorts der Versicherungsschutz noch optimiert, angepasst oder verbessert werden. Auch das ist Prävention zum Schutz gegen das nächste Hochwasser. Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung: „Fragen zur Prävention gegen zukünftige Schäden durch Hochwasser werden, partnerschaftlich beratend, mit den Kunden der ZURICH Versicherung erörtert. Hierzu gehören auch Fragen zu Umfang und Grenzen des jeweiligen Versicherungsschutzes. Denn genau das sollten Versicherungskunden wissen. Hier leisten die Experten der ZURICH Versicherung für ihre Kunden wichtige Aufklärungsarbeit für einen zuverlässigen Versicherungsschutz.“

Dass die Kosten für Einzelschäden dieses Mal niedriger liegen ist, nach Meinung von Experten, auf staatliche und individuelle Schutzmaßnahmen zurückzuführen. „Viele Betroffene waren besser auf die Katastrophe vorbereitet als 2002“, erklärte GDV-Präsident Alexander Erdland. Allerdings wurde auch die Infrastruktur in den betroffenen Bundesländern teilweise empfindlich getroffen. Bei der Deutschen Bahn beispielsweise rechnet man mit flutbedingten Kosten im hohen dreistelligen Millionenbereich.

Um die Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen, beschlossen Bundestag und Bundesrat Anfang Juli das Aufbauhilfegesetz. Damit wurde unter anderem ein mit acht Milliarden Euro ausgestatteter Hilfsfonds aufgelegt. Das Geld kommt jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern, wird aber über eine Erhöhung der Neuverschuldung komplett vom Bund vorfinanziert. Aus dem Fonds werden nicht nur die Kosten der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Soforthilfen erstattet, sondern auch weitere Maßnahmen finanziert.

So können vom Hochwasser betroffene Unternehmen beispielsweise Kurzarbeitergeld beantragen, die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Staat übernommen. Außerdem wurde die Insolvenzantragspflicht für Betriebe, die wegen des Hochwassers in Zahlungsnot geraten sind, vorübergehend ausgesetzt. Damit soll ihnen genügend Zeit eingeräumt werden, um einen eventuell drohenden Konkurs abwenden zu können.

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