Was ist eigentlich … ein Vaterschaftstest?

Was ist eigentlich … ein Vaterschaftstest?

Bin ich wirklich der Vater des Kindes? Taucht diese Frage erst einmal auf, lässt sie nicht mehr locker. Woher auch immer die Zweifel rühren, sie wollen einwandfrei geklärt werden. Die einfachste Lösung ist der Vaterschaftstest – der ist heute schnell durchgeführt und kostet zudem nicht viel (ab ca. 150 Euro bis ca. 400 Euro) Wir erklären, wie ein Vaterschaftstest abläuft und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Tests aus dem Internet oder der Apotheke

Laut Schätzungen stammen fünf bis zehn Prozent der in Deutschland geborenen Kinder nicht vom angenommen Vater. Bei knapp 740.000 Neugeborenen im Jahr 2015 wären das 37.000 bis 74.000 sogenannte „Kuckuckskinder“ –nicht gerade eine verschwindend geringe Zahl. Für die betroffenen Väter bricht eine Welt zusammen; sie sind belogen worden, ihr Vertrauen wurde missbraucht. Ganz zu schweigen von den finanziellen Konsequenzen.

Im Jahr 2008 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz, das Vaterschaftstests für zweifelnde Vätern erleichtern soll: das sogenannte Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren. Vor der Neuregelung musste der Vater innerhalb von zwei Jahren nach Geburt des Kindes einen begründeten Anfangsverdacht äußern. Jetzt kann er später die Vaterschaft anzweifeln, muss aber begründete Zweifel vorbringen. Dann kann der Gentest auch gegen den Willen der Mutter vom Familiengericht veranlasst werden – was vorher nicht möglich war.

Am einfachsten lässt sich ein Vaterschaftstest durchführen, wenn alle (Vater, Mutter, ggf. das volljährige Kind) ihre persönliches Einverständnis gegeben haben. Geeignet ist zum Beispiel ein Test-Set aus dem Internet oder der Apotheke. Ein solches Set umfasst alles, was für die Entnahme der Gewebeproben und den späteren Labortest benötigt wird. Die gängige Methode, um die DNA-Marker zu entnehmen, ist ein Schleimhautabstrich aus der Wangeninnenseite, daneben sind auch Proben von Haarwurzeln und Blut geeignet.

Labor gleicht Zellen miteinander ab

Der nächste Schritt erfolgt im Labor, wo die Zellen miteinander abgeglichen werden. Bei Mundabstrichen kommen nur wenige Zellen zusammen, also werden sie vervielfältigt – mit der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion. Im Anschluss ist es möglich, die DNA-Marker auf Übereinstimmungen in den genetischen Merkmalen hin zu überprüfen. Mit einem solchen Test kann ein Verwandtschaftsverhältnis bestätigt werden, zu

  • mindestens 99,9 und
  • höchstens 99,9999 Prozent.
  • Ausschließen lässt sich eine Verwandtschaft dagegen zu 100 Prozent.

Wie das Ergebnis auch ausfällt: Es bleibt dem Vater überlassen, ob er den Status des leiblichen Vaters beibehalten möchte. Er kann also auch im Falle eines negativen Ausgangs seine angestammte Vaterrolle weiterhin ausfüllen. Zieht er es vor, sich davon zu lösen – dann erlischt die Vaterschaft und die Unterhaltspflicht.

Heimliche Vaterschaftstests haben übrigens vor Gericht keinen Halt und können sogar mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden!

Bildquelle: Thinkstock, 466173101, iStock, Ridofranz

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