Familienunternehmen: So klappt’s mit dem Generationswechsel

FamilienunternehmenUnternehmer stellen bei der Nachfolgeplanung entscheidende Weichen für die Fortführung ihrer Firma. Der anstehende Generationswechsel in Familienunternehmen ist für viele Unternehmensinhaber eine strategische Herausforderung. Da es viel zu beachten gibt, muss die Nachfolgeregelung sorgfältig und langfristig geplant werden.

Oberste Priorität: Den richtigen Nachfolger finden

Die Geschäftspolitik familiengeführter Betriebe ist fast immer langfristig ausgerichtet. Im Zentrum steht dabei so gut wie immer der Erhalt des Unternehmens für die nächste Generation. Es besteht ferner fast immer der Wunsch, dass der Nachfolger am besten das eigene Kind oder zumindest ein naher Verwandter ist. So wie zum Beispiel bei dem Wurstwarenspezialisten Schwarz Cranz: Dort übernahm die Enkelin Kristin Schwarz den Betrieb ihres Großvaters und brachte ihn auf Erfolgskurs. Sie wurde hierfür sogar als Unternehmerin des Jahres ausgezeichnet. Die Firmenpolitik der Familienunternehmen ist häufig stark von Kontinuität geprägt.

Nicht immer aber besteht Interesse im Familienkreise. In diesem Fall könnten auch Nachfolger aus dem Gesellschafter- oder Mitarbeiterkreis in Frage kommen. Im Notfall muss extern gesucht werden, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer bieten Beratung an, um einen geeigneten Nachfolger finden zu können.

Vorsicht bei der Unternehmensbewertung

Wenn das Unternehmen übergeben wird, muss auf eine klare Trennung von Privat- und Firmenvermögen geachtet werden, da gerade Familienbetriebe oft Einzel- oder Personenunternehmen sind. Der Unternehmenswert ist bei der Veräußerung natürlich entscheidend. Es existieren verschiedenen Methoden ein Unternehmen zu bewerten, daher ist es ratsam, einen Experten hinzuzuziehen, der bei der Bewertung hilf.

Längere Übergangsphase ratsam

Viele Unternehmen räumen der Nachfolge eine längere Übergangszeit ein – davon profitieren sowohl Vorgänger als auch Nachfolger, da die „Geschäfte“ in Ruhe übergeben werden können und erste Erfahrungen noch in Begleitung des langjährigen Chefs gemacht werden. Die Übergabe geht mit einer Fülle rechtlicher Regelungen einher, es sind nicht nur handels- und gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen zu treffen, auch in Hinsicht auf Steuer- und Erbrecht ist einiges zu beachten. Daher muss ein Fachanwalt bei der Nachfolge hinzugezogen werden.


IMG: Thinkstock, iStock, monkeybusinessimages

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