Abtreibung: Ein kompliziertes Thema

Die absichtliche Beendigung einer Schwangerschaft führt immer wieder zu heftigen Kontroversen. In Amerika haben diese so weit geführt, dass die Adressen von Ärzten, die Abtreibung durchführen, von Gegnern der Abtreibung im Internet gemeinsam mit dem Aufruf veröffentlicht wurden, diese Ärzte zu boykottieren und gegen sie zu demonstrieren. Immer wieder gehen Menschen für oder gegen die Abtreibung auf die Straße. Die Meinungen gehen so stark auseinander wie wohl in keinem anderen Feld. Das liegt an unterschiedlichen moralischen, religiösen und medizinischen Ansichten. Eine Einigung ist wohl kaum zu erwarten – der Dialog sollte dennoch gesucht werden.

Unterschiedliche Rechtslagen

Jedes Land hat bezüglich der Abtreibung eine unterschiedliche Rechtslage. In Deutschland werden um die 14 Prozent aller Schwangerschaften frühzeitig abgebrochen. ist die Abtreibung laut §§ 218 ff des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bedroht, es gibt jedoch sowohl für Ärzte als auch für Schwangere zahlreiche Ausnahmen. Kann die Schwangere zum Beispiel nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und die darauf folgende dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat, so darf eine Abtreibung durchgeführt werden. Allerdings darf nur innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft abgetrieben werden. Darüber hinaus darf eine Abtreibung durchgeführt werden, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung oder einer ähnlichen Sexualstraftat ist. Ebenso ist eine Abtreibung zulässig, wenn eine Gefahr für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht. In diesem Fall ist eine Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft straffrei.

Die unterschiedlichen Ansichten bezüglich der Abtreibung haben zu hitzigen Debatten und ganzen Bewegungen dafür oder dagegen geführt – wie zum Beispiel Pro-Choice und Pro-Life in Amerika. In der Diskussion um die Abtreibung spielt eine ganze Reihe von Fragen eine entscheidende Rolle.

Der Schutz des Ungeborenen

Eine davon ist die Frage nach den Rechten des Embryos, insbesondere ob im embryonalen oder fötalen Entwicklungsstadium bereits eine Menschenwürde besteht, die laut Grundgesetz geschützt werden muss. Wann wird ein Haufen Zellen zum menschlichen Leben? Die vorherrschende Meinung ist der Ansicht, dass das menschliche Leben bereits beginnt, wenn die Kerne von Ei- und Samenzelle verschmelzen und eine Zygote entsteht, die sich zum Menschen weiterentwickelt. Ab diesem Zeitpunkt müsse das Leben geschützt werden. Allerdings gibt es auch die Meinung, dass der Lebensschutz des Grundgesetzes erst mit der Nidation beginnt, also der Einnistung des Embryos in die Gebärmutterschleimhaut. Die Begründung hierfür ist, dass eine Wechselwirkung zwischen Mutterkörper und Embryo bestehen muss, damit sich der Embryo überhaupt weiterentwickeln kann.

Viele Befürworter der Abtreibung verweisen dagegen immer wieder auf die Rechte der Frau, die frei über ihren eigenen Körper verfügen kann, und stellen die Rechte des Embryos in den Hintergrund. Die Gewichtung der einzelnen Rechte ist ein äußerst kompliziertes Thema – welches Recht soll den Vorrang bekommen? Wer darf über den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, die Frau, der Arzt oder das Gericht? Würde eine härtere Bestrafung der Abtreibung auch zu einer niedrigeren Anzahl von Abtreibungen führen? Würde eine stärkere Legalisierung zu weniger Pfuschen und „Hintertür-Abtreibungen“ führen? Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von religiösen Argumenten, die das Leben unbedingt schützen und erhalten wollen.

Argumente für oder gegen die Abtreibung gibt es viele. Letztendlich muss – nach umfassender Beratung – jede schwangere Frau selber entscheiden, was das Richtige für sie und das Kind ist.

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