Die Organspende: Das medizinische Problemkind

In bestimmten Situationen kommt es dazu, dass nur ein neues Organ das Leben eines Patienten retten kann. Eine Organtransplantation ist kein einfacher Eingriff. Es ist jedoch genau so wenig einfach, ein Organ zu finden, das transplantiert werden kann. In der ganzen Welt herrscht ein gewaltiger Mangel an Spenderorganen, mit dem Ergebnis, dass sich lange Wartelisten gebildet haben. Zum Teil kommt es dazu, dass Patienten mehrere Jahre auf ihre neuen Organe warten müssen. Viele Patienten, die auf eine Organspende eines Herzens, einer Leber oder einer Lunge warten, versterben deshalb. Gründe für den Mangel an Organspenden gibt es viele: Zum einen gehen die tödlichen Unfälle im Straßenverkehr zurück, zum anderen steigt die Anzahl der Krankheiten, die nur durch eine Organtransplantation geheilt werden können.

Aktuelles Thema Organspende

Die Organspende ist deshalb ein besonders aktuelles Thema und nicht zuletzt wieder ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, als der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Frank-Walter Steinmeier seiner Frau eine Niere spendete. Um eine Organspende zu leisten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So können nur Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Einwilligung zu einer Organspende geben. Ab dem 14. Lebensjahr kann man einer Organspende widersprechen. Es gibt allerdings keine Höchstaltersgrenze für die Organspende – die Tauglichkeit der Organe, die transplantiert werden sollen, muss im Einzelfall medizinisch überprüft werden. Heutzutage können sehr viele Organe des menschlichen Körpers in einer Organspende bereitgestellt werden. In einer Lebendspende können Nieren, Lebern, aber auch Blut, Knochenmark und Eizellen gespendet werden. Die Liste der Organe, die in einer Organspende von Toten verwendet werden können, ist dagegen wesentlich länger.

Der Organspende-Ausweis

Viele Menschen entscheiden sich dazu, einen Beitrag zur Lösung des Problems zu leisten, indem sie sich einen Ausweis zur Organspende zulegen. Wird dieser zum Beispiel nach einem tödlichen Unfall bei ihnen gefunden, so dürfen ihre Organe zur Transplantation verwendet werden. Die Organspende darf aber nur durchgeführt werden, wenn beim Besitzer des Organspende-Ausweises eindeutig der Hirntod festgestellt wird. Das bedeutet, dass der Hirntod von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden muss. Die Organspende kann aber auch in Form einer Lebendspende durchgeführt werden, wie das Frank-Walter Steinmeier getan hat. Ist kein Ausweis für eine Organspende vorhanden, so müssen die Angehörigen entscheiden, was der Verstorbene gewollt hätte.

Die Gesetzeslage

Die Gesetzeslage zur Organspende bietet jedoch immer wieder Anlass zur Debatte. So gibt es verschiedene Modelle zur gesetzlichen Regelung, die in Kraft treten, wenn der Organspender nicht ausdrücklich seine Bereitschaft zur Organspende erklärt hat. Momentan trifft jeder Staat seine eigenen Entscheidungen, ohne dass es eine einheitliche Regelung gibt. Die Widerspruchsregelung ist dabei die Regelung, die am weitesten gefasst ist: Laut ihr kommt ein Verstorbener jederzeit zur Organspende in Frage, wenn er zu Lebzeiten einer Spende nicht ausdrücklich widersprochen hat. Daneben gibt es die erweiterte Widerspruchsregelung, die dazu das Recht umfasst, die Angehörigen des potentiellen Spenders als Vertreter des Willens des Verstorbenen zu akzeptieren; sie haben also das Recht, einer Organspende für ihn zu widersprechen. Die Zustimmungslösung ist dagegen eine Regelung, bei der der Spender ausdrücklich erklärt haben muss, dass er einer Organspende zustimmt. Es muss also eine ausdrückliche Willenserklärung vorhanden sein, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises.

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