Post-Service „Electroreturn“: Elektro-Schrott fachgerecht entsorgen

Post-Service „Electroreturn“: Elektro-Schrott fachgerecht entsorgen

Diese eine Schublade zu Hause kennt wohl jeder: Hier türmen sich alte oder kaputte elektronische Kleingeräte wie MP3-Player, Handy, Digitalkamera und Kabelsalat. In den Hausmüll darf der Elektroschrott nicht geschmissen werden, das ist verboten. Im Elektroschrott findet sich jede Menge Stoffe wie seltene Erden, die recycelt werden können und sollten. Doch Sie müssen als Verbraucher nicht extra auf den kommunalen Wertstoffhof fahren. So funktioniert die Entsorgung per Post!

Elektro-Kleingeräte kostenlos per Post entsorgen

Verstaubte Router, ausgediente Computermäuse und Kopfhörer mit Wackelkontakt – kleine Elektrogeräte mit einem Höchstmaß von 35 x 25 x 5 Zentimetern dürfen kostenlos und umweltgerecht per Post entsorgt werden. Dieser Service nennt sich „Electroreturn“. Die Deutsche Post arbeitet dafür mit dem Entsorger Alba zusammen, der die Altgeräte am Standort Lustadt in Rheinland-Pfalz fachgerecht recycelt, also zerkleinert und stofflich verwertet.

Die kostenlose Versandmarke stellt die Deutsche Post auf ihrer Internetseite zum Download zur Verfügung. Benötigt wird eine stabile Versandtasche, die samt Inhalt maximal ein Kilogramm wiegen darf und durch den fünf Zentimeter breiten Postkastenschlitz passen muss. Pro Versandtasche sind zwei Elektrogeräte erlaubt. Batterien und Akkus müssen, falls möglich, aus den Geräten entfernt werden und dürfen nicht lose beiliegen, sondern mit Klebeband fixiert werden.

Da die Deutsche Post ohnehin die Postkästen leeren und den Inhalt transportieren muss, schadet die Logistik nicht zusätzlich der Umwelt. Zudem wird mit „Electroreturn“ klimaneutral transportiert, da die Deutsche Post durch den Transport entstehende Emissionen über internationale Klimaschutzprojekte ausgleicht.

Den Service „Electroreturn“ gibt es bereits seit über zehn Jahren. In diesem Zeitraum wurden über zweieinhalb Millionen Mobiltelefone entsorgt. Nun sind Sie am Zug, auf Schubladen-Tour zu gehen …

Alternative Entsorgung: Rückgabe beim Fachhändler

Große Elektronikhändler mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sind seit Juli 2016 gesetzlich zur Annahme von elektronischen Altgeräten verpflichtet. Als Kleingerät gelten Elektrogeräte, bei denen die Außenkante nicht mehr als 25 Zentimeter misst. Große Elektrogeräte wie Fernseher müssen Händler nur beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Produkts zurücknehmen.

 

Bildquelle: Pixabay, uveX, 1253408

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