Für nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Pflichtversicherte aus berufsständigen Versorgungseinrichtungen, die zur privaten Altersvorsorge die Riester-Rente nicht abschließen können, fördert der Staat seit 2005 die so genannte Rürup-Rente. Damit wurde diesem Personenkreis die Möglichkeit gegeben, ebenfalls eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit Steuervorteilen zu nutzen. Doch was ist das Besondere an der Rürup-Rente? Steuerliche Vergünstigungen für Selbstständige Während der Schröder Regierung erarbeitete …