In Deutschland sind die Aufgaben und Tätigkeiten von Datenschutzbeauftragten durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Aufgaben von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen Im Allgemeinen gilt für Unternehmen, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn personenbezogene Daten von Kunden, Interessenten oder Mitarbeitern mittels Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und weiterverarbeitet werden und im Unternehmen mindestens 10 Personen an der automatisierten Verarbeitung dieser Daten beteiligt sind. Datenschutzbeauftragte in …