Betriebsrente – so funktioniert sie

Die gesetzliche Rentenversicherung garantiert im Alter kein ausreichendes Einkommen mehr. Als Arbeitnehmer sollten Sie privat vorsorgen, zum Beispiel mit einer Riester-Police. Zusätzlich empfiehlt sich eine betriebliche Altersvorsorge, die der Staat finanziell fördert.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, entwickelt sich zu einem immer wichtigeren Instrument der Alterssicherung. Arbeitgeber zahlen einen Teil des Gehalts nicht direkt an die Arbeitnehmer aus, sondern investieren es in die Vorsorge. Das hat für beide Seiten Vorteile:

Arbeitnehmer: Sie erhalten später neben der gesetzlichen Rente und eventuellen Zahlungen aus einem privaten Vertrag ein zusätzliches Einkommen. Der Staat unterstützt die bAV zudem. Auf eine gewisse Summe dieser sogenannten Entgeltumwandlung – Sparbeiträge für die Alterssicherung statt Lohnauszahlung – fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Arbeitgeber: Auch für ihn zahlt sich die bAV aus. Er gibt seinen Angestellten eine finanzielle Leistung, ohne dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Im harten Wettbewerb um Fachkräfte stellt die Alterssicherung außerdem ein wichtiges Argument dar, Menschen als Arbeitnehmer zu gewinnen. Zunehmend mehr Arbeitskräfte achten nicht mehr allein auf die Gehaltshöhe, sondern begutachten auch die Leistungen im späteren Ruhestand.

Durchführungsart entscheiden die Unternehmer

Jeder Angestellter hat das Recht, dass der Arbeitgeber eine bAV abschließt. Unternehmer dürfen allerdings frei entscheiden, auf welche Weise sie diese Alterssicherung durchführen. Sie können die Beiträge beispielsweise an eine Pensionskasse oder an eine klassische Rentenversicherung überweisen. Sie können aber auch eine Direktzusage erteilen: In diesem Fall nehmen sie Rückstellungen im Betriebsvermögen vor und leisten die monatliche Rente später selbst. Wichtig für Arbeitnehmer: Ihre betriebliche Rente ist in jedem Fall sicher. Bei Versicherungsverträgen hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen, dass selbst bei einer Pleite des Unternehmens zumindest die garantierte Mindestrente ausgezahlt wird. Auch bei Direktzusagen müssen sich Arbeitnehmer keine Sorgen machen, wenn das Unternehmen Insolvenz beantragen muss. Die Leistungen müssen Arbeitgeber über Fonds versichern, die im Notfall einspringen. Zudem sind sämtliche Ansprüche aus der bAV unverfallbar, auch bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes haben Angestellte das Recht auf die betriebliche Rente. Hier finden Sie noch weitere Infos zum Thema bei  Finanzwelt.

Wichtige zusätzliche Altersvorsorge

Der Staat unterstützt die betriebliche Vorsorge, indem er Arbeitgeber und Arbeitnehmern finanzielle Vorteile gewährt. Es liegt im Interesse beider Seiten, diese zu nutzen. Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten diese Leistung offensiv an. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Sie können sich auf ein gesetzlich verbrieftes Recht für die bAV berufen.


IMG: kathrinm – Fotolia

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