Das Sachleistungsprinzip öffentlicher Träger

Das Sachleistungsprinzip der öffentlichen Träger ersetzt in der Sozialhilfe zunehmend Geldzahlungen und stellt mit Gutscheinangeboten beispielsweise sicher, dass hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen Lernförderung zukommt und die Teilhabe an Sport- und Kulturveranstaltungen wahrgenommen werden kann. Stand es anfangs noch in der Kritik, so genießt das Sachleistungsprinzip in der Öffentlichkeit mittlerweile weitestgehend Akzeptanz.

Verwaltungsaufwand reduzieren

Staatliche Verwaltungen sehen sich der schwierigen Aufgabe gegenüber, einerseits Sozialleistungen zur Verfügung zu stellen, andererseits den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, der auf beiden Seiten durch Geldzahlungen entsteht. Neben der Bedürftigkeitsprüfung führt vor allem die Nachweispflicht zu großem Verwaltungsaufwand. Seit einigen Jahren werden deswegen gerne Gutscheinlösungen genutzt, die nachvollziehbar machen, ob Leistungen auch entsprechend in Anspruch genommen wurden. Das Sachleistungsprinzip, das mittels Gutscheinlösungen realisiert wird, gilt allgemeinhin als weitestgehend unbürokratisch und effizient. Wichtigster Partner der Ämter bei der Umsetzung des Sachleistungsprinzips ist die Firma Sodexo, die alleine in Deutschland über 14.000 Mitarbeiter beschäftigt und über eine halbe Million Endkunden am Tag betreut. Zu den Sachleistungen zählen etwa Bildungs Pass, Kinderbetreuungsgutscheine, Pflegegutscheine, Essensgutscheine und der Wertgutschein Pass.

Teilhabe an Sport- und Kulturveranstaltungen

Der Bildungs Pass ermöglicht hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Sport und Kultur, die häufig aus finanziellen Gründen erschwert ist. Mit der Initiative, die vor allem durch das Bildungspaket lanciert wurde, möchte man verhindern, dass Kinder sich ausgegrenzt und stigmatisiert fühlen. Auch die Lernförderung gehört zu den Zielen des Bildungs Pass. Den Pass kann man bei dem zuständigen Amt gegen Antragstellung erhalten. Auf dem Pass ist der entsprechende Euro-Betrag abgebildet. Ebenso befindet sich ein Gültigkeitsdatum auf dem Pass, das anzeigt, wie lange der Gutschein noch genutzt werden kann, ehe er verfällt. Da Leistungserbringer kein Rückgeld auszahlen dürfen, sollte beim Einreichen des Gutscheines auf den passenden Barbetrag geachtet werden. Wertgutscheine ergänzen das Sachleistungsprinzip um eine weitere Gutscheinlösung. Hilfeempfänger können die Wertgutscheine bei vereinbarten Akzeptanzpartnern für den Einkauf von Kleidung und Lebensmitteln verwenden.

Effiziente Abwicklung von Sozialleistungen

Das Sachleistungsprinzip der öffentlichen Träger gewährleistet, dass Sozialleistungen effizient und sicher abgewickelt werden können. Durch Gutscheinlösungen wird der Verwaltungsaufwand minimiert und kann zielgebunden geleistet werden. Bei entsprechenden Akzeptanzpartnern können die Gutscheine gegen Sachleistungen eingetauscht werden. Hier weiterlesen, um mehr über die Gutscheinmöglichkeiten zu erfahren.


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