Recht am eigenen Bild: Vorsicht beim Veröffentlichen von Fotos im Internet

Wenn Sie Fotos im Internet veröffentlichen, sollten Sie dabei in jedem Fall eventuelle Rechte von Dritten respektieren. Das gilt insbesondere für das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild, wenn es sich um Personenfotos handelt. Andernfalls drohen teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten.

Nur im Ausnahmefall ohne Zustimmung

Grundsätzlich sollten Sie sich dessen bewusst sein, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob beziehungsweise welche Abbildungen von ihm oder ihr öffentlich gezeigt werden. Eine Nutzung von Personenfotos ohne die Zustimmung der abgebildeten Person(en) ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Zu diesen Ausnahmefällen zählen Fotos von sogenannten Personen der Zeitgeschichte, wie beispielsweise Politiker oder Topmanager großer Unternehmen bei einer offiziellen Veranstaltung. Auch Fotos, auf denen die erkennbaren Personen lediglich „Beiwerk“ zum Hauptmotiv des Bildes sind, oder Bilder von Menschenansammlungen bei öffentlichen Veranstaltungen zählen unter gewissen Voraussetzungen zu diesen Ausnahmen. Sobald aber einzelne oder mehrere Personen im Bild aus der Menge herausgehoben werden und eindeutig erkennbar sind, kann man nicht mehr davon ausgehen, das Bild ohne Zustimmung veröffentlichen zu dürfen.

Mit Model-Release auf der sicheren Seite

Wenn Sie Personen fotografieren und die Aufnahmen anschließend veröffentlichen oder anderweitig verwerten wollen, sollten Sie dafür in jedem Fall eine schriftliche Einwilligung der betreffenden Personen einholen. Diese wird auch als Model-Release bezeichnet und sollte neben dem grundsätzlichen Einverständnis mit der Nutzung des Bildes auch Angaben zur Art und zum Umfang der Verwertung des Bildnisses, die das Model akzeptiert, enthalten. Auch wenn eine solche Zustimmung rein rechtlich auch mündlich erteilt werden dürfte, sollten Sie sicherheitshalber immer auf der Schriftform bestehen, um jederzeit einen entsprechenden Nachweis erbringen zu können.

Einen Sonderfall stellt die Abbildung Minderjähriger dar. Dazu zählen alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei ihnen müssen Sie sich als Fotografin oder Fotograf grundsätzlich die Zustimmung der Eltern geben lassen – natürlich am besten auch immer schriftlich. Wollen Sie Ihre Bilder international vermarkten, sollten Sie darauf achten, ein Model-Release in englischer Sprache zu verwenden.

Haben Sie die Bilder nicht selber geschossen, sollten Sie unbedingt das Urheberrecht beachten. Überprüfen Sie, ob Sie das Bild verwerten dürfen und machen Sie dann die Quelle des Bildes deutlich. Hier mehr Informationen zum Umgang mit persönlichem geistigem und schöpferischem Eigentum.

Bildrechtsverletzungen vermeiden spart Kosten und Ärger

Beim Fotografieren und bei der Verwertung Ihrer Bilder sollten Sie das Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen sehr genau beachten. Holen Sie im Zweifelsfall lieber immer ein schriftliches Model-Release ein und kennzeichnen Sie den Ursprung des Bildes exakt. So sparen Sie sich nicht nur möglichen Stress und Ärger, sondern auch Kosten wie Schadensersatz, die schnell eine beträchtliche Höhe erreichen können.

Fotourheber: ThinkStock, iStock, monkeybusinessimages

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