Weitgehender Schutz für geistiges Eigentum

Weitgehender Schutz für das geistige Eigentum

Gemalt, vertont, fotografiert oder am Computer entwickelt – die kreative Leistung ist vollbracht. Das Werk ist einzigartig und soll es auch bleiben. Doch wie wird es vor einer Nachahmung bewahrt? Geregelt ist das umfangreich im Urheberrecht in Deutschland. Der Schutz entsteht allein durch das Gesetz, eine Registrierung des Werkes ist nicht erforderlich, es gibt auch gar keine Möglichkeit dafür. Der Schöpfer darf bestimmen, was damit geschieht. Doch bei diesem Recht sind viele Besonderheiten zu beachten, wie Rechtsexperten unter http://bbs-law.de/urheberrecht/ informieren.

Urheberrecht in Deutschland umfasst Literatur, Wissenschaft und Kunst

Die ersten Paragraphen des Urhebergesetzes, das für das Urheberrecht in Deutschland maßgeblich ist, legen es fest: Es geht um Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die geschützten Werke reichen von Schriften – zu denen auch Computerprogramme gezählt werden – über Musik, Tanz, Bilder und Filme bis zu Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Einfache Bedienungsanleitungen sind allerdings nicht erfasst, denn eine der zentralen Bestimmungen für das Urheberrecht in Deutschland lautet: Es muss sich um „persönliche geistige Schöpfungen“ handeln. Das schließt Maschinen oder Tiere aus, auch muss das Werk über das Stadium der Idee hinausgekommen sein. Die herrschende Meinung zum Urheberrecht in Deutschland verlangt zudem einen geistigen Gehalt und eine individuelle Note des Werkes. An Definitionen wie diesen kann sich viel juristischer Streit entzünden. Wenigstens ist eindeutig geregelt, dass der Schutz für den Urheber zeitlich begrenzt ist: Er endet 70 Jahre nach dem Tod. Danach ist ein Werk gemeinfrei – jeder darf es nutzen, ohne vorher jemanden fragen zu müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich.

Schadenersatz-Ansprüche und harte Strafen drohen

Wer das Urheberrecht in Deutschland verletzt, muss empfindliche juristische Folgen befürchten. Im zivilrechtlichen Bereich gibt es zunächst den Anspruch auf Unterlassung, aber auch Schadenersatz ist möglich, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Dabei kann der Gewinn durch die Rechteverletzung berücksichtigt werden. Noch bösere Konsequenzen drohen im Strafrecht: Das Urhebergesetz enthält eigene Vorschriften für den Fall, dass die Rechte an einem Werk nicht beachtet werden. Es drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft – und bei gewerbsmäßigem Handeln sind es sogar bis zu fünf Jahre.

Bildquelle: Fotolia, 81950773, Marco2811

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