Regierung, Länder, Gemeinden: MACHT´S WAS!

Jetzt: ein Gesetz für alle Kindergärten in ganz Österreich. Beste Bildungschancen für jedes Kind von Vorarlberg bis Burgenland.Von Anfang an.

(NL/7703806376) Eltern haben Anspruch auf bedarfsgerechte und für alle leistbare elementare Bildungseinrichtungen.

Derzeit ist die österreichische Versorgungssituation mit Bildungseinrichtungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr regional höchst unterschiedlich. Nur ein bundesweites Rahmengesetz für Kinderbildungseinrichtungen kann einheitliche hohe Standards in der Kinderbildung gewährleisten.

Im Rahmen der Plattform EduCare haben VertreterInnen von Institutionen, Interessengemeinschaften und Trägerorganisationen sowie ExpertInnen aus dem elementaren Bildungsbereich einen ENTWURF EINES BUNDESRAHMENGESETZES FÜR ELEMENTARPÄDAGOGISCHE BILDUNGSEINRICHTUNGEN ausgearbeitet, der nun den zuständigen PolitikerInnen übergebenwird.

Wir haben keine Zeit mehr!

Eltern, PädagogInnen und Träger der elementarpädagogischen Einrichtungen fordern dringend Reformen ein!

Der elementare Bildungsbereich braucht Quantität und Qualität

Der Kindergarten ist die erste Bildungsinstitution auf dem persönlichen Bildungsweg aller österreichischen Buben und Mädchen.

Die Plattform EduCare begrüßt den quantitativen Ausbau elementarer Bildungseirichtungen, um in Zukunft noch mehr Kindern die Chance auf eine erfolgversprechende Bildungslaufbahn zu geben, vermisst jedoch seit Jahren eine ernstzunehmende Diskussion zur Qualität der Kindergartenplätze!

Der 2009 vom bm:ukk herausgegebene „Bundesländerübergreifende BildungsRahmenPlan“ definiert in komprimierter Form die Grundlagen elementarer Bildungsarbeit und stellt damit eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung der Qualität dar.

Wir brauchen ein Bundesgesetz zur Umsetzung des „Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlanes“

Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG über den „Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes“ kamen die VertragspartnerInnen überein, zur Sicherung der Qualität bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards zu erarbeiten.

Ein erster Entwurf kam über dieses Stadium nie hinaus und das ist gut so.

Wir brauchen keine Empfehlungen, die so zu Stande kommen, dass die Bundesländer sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Wir brauchen ein Bundesgesetz zur Sicherung der Qualität und zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Eltern, Kinder und PädagogInnen im Sinne der Anforderungen an zeitgemäße elementare Bildungsziele.

Derzeit werden in 9 Landesgesetzen unterschiedliche Qualitätsstandards betreffend Gruppengröße und Personalerfordernis, Ausstattung von Einrichtungen, Bestimmungen für das Personal und Bestimmungen für die Eltern definiert. (BMWF: Kinderbetreuung in Österreich, ÖIF 2011)

Kindergärten sind Bildungseinrichtungen

Kindergärten sind Bildungseinrichtungen und somit Teil des österreichischen Bildungssystems. Die derzeitige Zuständigkeit liegt jedoch im BM für Wirtschaft, Jugend und Familie.

HIER DER GESAMTE GESETZESVORSCHLAG: http://bundesrahmengesetz.info/Bundesrahmengesetzvorschlag2013.pdf

Diese Forderungen der elementarpädagogischen Community wurden im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt von

• Mag. Elmar Walter, Geschäftsführer der St. Nikolaus-Kindertagesheimstiftung in der Erzdiözese Wien

• Raphaela Keller, Vorsitzende des ÖDKH – Österreichischer Dachverband der Berufsgruppen der Kindergarten- und HortpädagogInnen

• Christian Morawek, Geschäftsführer der Kinderfreunde Wien

• Mag. Dr. Heide Lex-Nalis, Plattform EduCare

• Gernot Rammer, MAS, MA, Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Elementarbildung,

die dabei zur persönlichen Unterstützung dieser Forderungen aufgerufen haben – alle Details zu den Unterstützungsmöglichkeiten finden sich unter http://bundesrahmengesetz.info/unterstuetzung.htm

Pressekontakt

Herr Johannes-Maria Lex

Krausegasse 7a/10

1110

Wien

EMail: johannes-maria.lex@plattform-educare.org
Website: http://www.Plattform-EduCare.org
Telefon: 43 (664) 73592135

Hinweis

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

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