Wer noch vor einigen Monaten oder Jahren als Vater ein Interesse daran hatte, einen Vaterschaftstest durchzuführen und so eine bislang unsichere Vaterschaftsanerkennung durchzuführen, scheiterte hieran im Regelfall an der Schweigepflicht der Mutter. Widersprach diese dem Wunsch nach einem Vaterschaftstest, hatte der betroffene Mann keine Möglichkeit, rechtliche Schritte für ein legales Verfahren einzuleiten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im November …
BGH schränkt Schweigepflicht für Mütter ein – stärkere Rechte für Väter
