Wohnungsbordelle – sündiger Moralverfall in der Nachbarschaft?

Normale Bordelle kennt man ja. Das sind einschlägige Gewerbe, in denen man für Geld sexuelle Dienstleistungen erhält. In Wohnungsbordellen findet dasselbe statt – nur eben nicht in einem extra Haus, sondern ganz normal in einer Mietwohnung innerhalb eines Häuserblocks zum Beispiel.

Die Prostituierten arbeiten dort allein oder mit mehreren Kolleginnen zusammen. Prostitution ist ein sehr klischeebehaftetes Thema, bei dem jetzt viele die Nase rümpfen werden. Man denkt an moralischen Verfall, ekelhafte perverse Spielereien und einen dicken, schmierigen Zuhälter der im Hintergrund die Kohle abkassiert. Man denkt an Gewalt, Drogen und an was nicht noch alles. Sowas soll natürlich nicht in der Wohnung nebenan laufen.

So denkt das zumindest die CDU in Berlin Lichtenberg. Bordelle in der Nachbarschaft seien nicht zumutbar, immerhin leben da auch Familien mit Kindern, sagt die CDU-Fraktionschefin. Verantwortlich für die Genehmigung von Bordellen sind die Bezirke und eben das könnte jetzt in Lichtenberg zum Problem werden.

Viele Prostituierte fühlen sich mit solchen Denkweisen übergangen und falsch verstanden. Stephanie Klee, selbst Prostituierte und Mitglied des Bundesverbandes sexueller Dienstleistungen, wünscht sich einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft – wie jeder andere Berufstätige auch.

Die Berliner Woche lässt in einem Artikel den interessanten Denkansatz verlauten, dass es sich bei Wohnungsbordellen um eine Form der Prostitution handele, bei der „Frauen meist selbstbestimmt, gewaltfrei und zu fairen Arbeitsbedingungen“ ihren Beruf ausüben könnten.
Leider sind Prostitution und Bordelle einfach medial zu sehr als Sündenpfuhle und Orte krimineller Machenschaften verschrien, als dass in naher Zukunft von der allgemeinen Bevölkerung ein neutrales Herangehen an die Thematik erwartet werden könne. Ein Grund zur Schließung von Wohnungsbordellen ist das allerdings nicht, denn dies ist eindeutig eine Form der Diskriminierung. Wenn Kosmetiker zuhause ein Studio eröffnen dürfen, Ärzte eine Praxis, Steuerberater ein Heimbüro – dann sollte dieses Recht für alle Berufstätigen gelten.

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