Was Existenzgründer bei Sozialversicherung und Rente beachten müssen

Artikel erklärt was Existensgründer bei Sozialversicherungen und Renten beachten müssen.

Artikel erklärt was Existensgründer bei Sozialversicherungen und Renten beachten müssen. Der Schritt vom Dasein als Angestellter in die Selbständigkeit ist mit vielen Folgen verbunden. Vor allem zu Beginn wollen die Arbeitstage kein Ende nehmen. Außerdem werden so gut wie immer erst nach und nach ausreichende Einnahmen für den eigenen Unterhalt erzielt. Was in diesem Zusammenhang häufig zu kurz kommt, ist eine ausreichende Vorsorge für das Alter.

Nicht dauerhaft auf morgen verschieben

Viele junge Selbständige schieben das Thema Altersvorsorge weit vor sich her. Diese wollen sie planen, wenn ausreichende Einkünfte hierfür vorhanden sind. Erste Gewinne werden in der Regel erneut investiert oder gehen in den Lebenshaltungskosten auf. Meist steigen mit den Umsätzen eher die Ansprüche als die Sparquote. Dabei geht es gerade bei der Altersvorsorge darum, möglichst früh damit zu beginnen. Denn je höher das Lebensalter ist, desto höher müssen die monatlichen Rücklagen für das Alter ausfallen, um später ein ausreichendes finanzielles Polster zu besitzen. Während in Bezug auf die Krankenversicherung eine Versicherungspflicht besteht, stellt sich das Situation bei der Rentenversicherung bei Selbständigen unterschiedlich dar. Für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Apotheker existieren eigenständige Versorgungswerke. Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialkasse versichert. Gewerbetreibende sind dagegen für ihre Altersvorsorge vollkommen selbst verantwortlich.

Steuerliche Vorteile optimal nutzen

Ein weiterer Grund, rechtzeitig mit der Vorsorge für das Rentenalter zu beginnen, ist, dass mit der Rürup-Rente ein Pendant für Selbständige zur Riester-Rente besteht. Dieses Modell setzt vor allen Dingen auf eine steuerliche Entlastung für privat abgeschlossene Rentenversicherungen. Hierbei sind neben klassischen Sparplänen vor allem fondsbasierte Rentenverträge die meist gewählte Alternative. Auch in Sachen Berufsunfähigkeit sind Berufsgruppen wie Angestellte und Beamte gegenüber Selbständigen insoweit im Vorteil, als dass sie automatisch versichert sind. Selbständige sind dagegen auf private Versicherungen angewiesen.
Auch zum Thema Sozialversicherungspflicht sollten Existenzgründer sich unbedingt beraten lassen. Nicht jeder ist nämlich verpflichtet, Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie (zum Beispiel unter www.pro-votum.de)

Bei der Krankenversicherung an die Zukunft denken

Ein weiterer häufiger Fehler von jungen Selbständigen ist, im Rahmen der Krankenversicherung zu wenig an die Zukunft zu denken. Gerade wenn mehrere Kinder geplant sind, kann es sich durchaus rechnen, sich von Anfang an freiwillig gesetzlich zu versichern. Insofern kommt es in Sachen Versicherungen für Selbständige vor allem auf eines an: eine gründliche in die Zukunft gedachte Planung.


Artikelbild: detailblick – Fotolia

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