(ddp direct) Mainz, 2013 – Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 [Az.: I ZR 222/11] festgestellt hat, erfordert die komplexe und verantwortungsvolle Dienstleistung eines Hörakustikers grundsätzlich die Anwesenheit eines Meisters. Die Meisterpräsenz in diesem gefahrengeneigten Gesundheitshandwerk ist erforderlich, um mit einem hohen Qualifikationsgrad unzureich