Photovoltaikanlagen – Steuerpflicht für selbstverbrauchten Strom

Um vom steigenden Strompreis sowie den vielen Steuern und Umlagen unabhängig zu sein, produzieren viele Privatpersonen und Unternehmen ihren Strom selbst, indem sie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage installieren. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass der erzeugte Strom trotzdem versteuert werden muss.

Steuerliche Konsequenzen rechtzeitig klären

Müssen Verbraucher, die ihren Strom aus dem öffentlichen Energienetz beziehen, neben der Stromsteuer auch Umlagen und Netzentgelte bezahlen, fallen diese Belastungen für Selbstversorger, die zum Beispiel ihren Strom mit einer Photovoltaikanlage produzieren, effektiv weg. Allerdings wird oft vergessen, dass dieser Stromverbrauch in der Einkommens- und Umsatzsteuer zu veranlagen ist. Um beispielsweise die Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent für die Anlage zu erreichen, wird eine solche Anlage meist unternehmerisch betrieben. Das hat aber zur Folge, dass nicht nur der in das Energienetz eingespeiste, sondern auch der selbst verbrauchte Strom sowohl umsatz- als auch einkommenssteuerpflichtig ist, und zwar als unentgeltliche Wertabgabe. Es ist also ratsam, sich bereits vor der Errichtung einer Anlage zur Stromerzeugung für den Eigenbedarf über die steuerlichen Konsequenzen genau aufklären zu lassen.

Finanzämter wollen kontrollieren

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Information eine ausführliche Anleitung „Hilfe zu Photovoltaikanlagen“ herausgegeben, die die Handhabung explizit beschreibt und mit Beispielen unterlegt. Insbesondere private Stromproduzenten sollten also schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen, um nicht größere Probleme und Nachzahlungen zu verursachen. Wie der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mitteilt, wollen Finanzämter in Zukunft die korrekte Abrechnung der selbst verbrauchten Strommengen stärker kontrollieren, da sich hier offenbar eine für den Staatshaushalt sehr nachteilige Entwicklung abzeichnet. Die Renditen für die privaten Anlagen werden so zwar unter dem Strich nicht mehr so attraktiv ausfallen, aber die steuerlichen Regelungen sind in dieser Frage eindeutig. Es werden Vorteile durch die Rückführung der Vorsteuer bezogen, also müssen auch die Umsätze versteuert werden. Wer sich für weitere Themen rund um das Thema erneuerbare Energien interessiert, wird auf investitionen-in-infrastrukturen.de fündig.

Steuerliche Regelungen genau beachten

Auch der Eigenverbrauch von Strom, der in einer privaten Anlage produziert wird, unterliegt der Umsatz- und Einkommenssteuer, da die Anlagen meist unternehmerisch betrieben werden und die Verbrauchsmengen somit als unentgeltliche Wertabgaben gelten. So kann zwar der Vorsteuerbetrag für die Anlage zurückgeführt, jedoch muss auch der bezogene Strom versteuert werden.

IMG: richterfoto.de – Fotolia

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