Erste Hilfe bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung

Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Instrument im Bereich Markenschutz und für den rechtmäßigen Inhaber einer Marke ein Mittel, jemanden darüber zu informieren, dass er eine allfällige Markenrechtsverletzung, beispielsweise in Form der unberechtigten Nutzung einer eingetragenen Marke, begangen hat. Mithilfe der Abmahnung will der Markeninhaber zudem seinen Unterlassungsanspruch geltend machen. Ihnen als Abgemahntem entstehen im Fall einer berechtigten Abmahnung Kosten, deren konkrete Höhe auch von Ihrem eigenen Verhalten abhängt.

Abmahnung erhalten – was nun?

Eine Abmahnung enthält die Aufforderung an den Rechtsverletzer, innerhalb einer – meist knapp bemessenen – Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. In manchen Fällen kommt es vor, dass der Markeninhaber auf gerichtlichem Wege gleichzeitig eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche er dem Verletzer aber nur dann zustellen lässt, wenn dieser die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgeben sollte. Es kommt mitunter auch vor, dass Abmahnungen unberechtigterweise ausgesprochen werden, wodurch der Abgemahnte unter Nennung besonders hoher Streitwerte und potenzieller Gerichtskosten dazu motiviert werden soll, die Benutzung der Marke möglichst unverzüglich einzustellen, um erhebliche Mehrkosten zu vermeiden. Um fachkundigen Rat und Rechtssicherheit zu erlangen, empfiehlt es sich für Sie als Abgemahnten, eine Anwaltskanzlei für Markenrecht, wie z.B. Heldt Zuelch, zu konsultieren, welche Sie über Ihre konkreten Rechte und Pflichten vollständig aufklären wird. Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass Sie – sofern es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt – in aller Regel mit höheren Kosten zu rechnen haben, wenn die Rechtssache durch Inanspruchnahme eines Gerichts geregelt wird.

Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen?

Vorrangig ist davon abzuraten, eine zugegangene Abmahnung einfach zu ignorieren. In zahlreichen Fällen folgt dann nämlich eine einstweilige Verfügung, welche in Summe viel höhere Kosten verursacht. Andererseits müssen auch die in der Abmahnung geforderte Vertragsstrafe wie die entstandenen Anwaltskosten angemessen sein. Bei der Festlegung der Höhe der Vertragsstrafe empfiehlt es sich, einen auf Immaterialgüter- und Markenrecht spezialisierten Fachanwalt zurate zu ziehen, um sich nicht zu höheren Zahlungen zu verpflichten als notwendig. Erscheinen Ihnen wiederum die Abmahnkosten als zu hoch, sollten Sie die Unterlassungserklärung dennoch fristgerecht abgeben, die Bestreitung der Abmahnkosten jedoch verweigern und versuchen, diese zu reduzieren. Ist die Abmahnung an sich ungerechtfertigt, da keine Markenverletzung vorliegt, besteht für Sie die Möglichkeit der defensiven Variante in Form der schlichten Bekämpfung einer allfälligen Klagseinbringung durch die Gegenseite oder aber die offensive Gangart mit einer Feststellungsklage gegen den Markeninhaber, die unter Umständen eine Löschung der Marke aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Folge haben kann.

Fazit: Kühlen Kopf bewahren und Rat einholen

In Summe lässt sich sagen, dass Sie den durch eine Abmahnung entstehenden finanziellen Schaden gut abfedern können, wenn Sie nicht in Panik geraten, aber dennoch mit dem nötigen Ernst auf die Sache reagieren. Um die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenden Sie sich im Fall des Falles an eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.

Bildquelle: M&S Fotodesign – Fotolia

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