Wichtig für den Arbeitsschutz: Die Gefährdungsbeurteilung

Sie soll Beschäftigte vor Risiken in ihrem Job schützen: Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Rückgrat des Arbeitsschutzes in den Betrieben. Durch sie stellt der Arbeitgeber fest, welche Gefahren seinen Mitarbeitern drohen könnten. Die Beurteilung ist die Grundlage für die Unfallprävention am Arbeitsplatz.

Sicherheit und Gesundheit im Fokus

Im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung wird nach allen Gefahren gefahndet, welche die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können. Dabei werden alle Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel auf Risiken für Leib und Leben hin untersucht. Unternehmer und Vorgesetzte sind für diese Risiken und ihre Beseitigung verantwortlich. Allein schon deswegen ist eine Gefährdungsbeurteilung für die Betriebe so wichtig – das sieht auch der Gesetzgeber so: Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind alle Firmen verpflichtet, eine solche Beurteilung zu erstellen.

Die Vorgehensweise

Für eine Gefährdungsbeurteilung müssen alle Arbeitsabläufe und mögliche Gefahrenquellen untersucht werden. Das beinhaltet auch Abläufe und Aufgaben, die außerhalb des täglichen Betriebsgeschehens in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen abgearbeitet werden müssen. Dazu gehören unter anderem

  • die Abfallbeseitigung
  • Außer- und Inbetriebnahmen von Maschinen
  • Instandhaltungen
  • Reinigungsarbeiten
  • Vorgehensweisen bei Betriebsstörungen

Laut Arbeitsschutz ist besonders auf Gefahren bei Arbeitsverfahren und -abläufen zu achten. Das gilt auch für Arbeitsunterweisungen und Qualifikationen der Mitarbeiter. Wenn diese unzureichend sind, kann dies eine weitere Gefahrenquelle darstellen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Sind die Arbeitsverfahren, -plätze und Betriebstätten für mehrere Arbeiter die gleichen, reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit stellvertretend für die anderen aus.

Bei nichtstationären Arbeitsplätzen muss ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn die Verhältnisse vor Ort eine spezifische Gefährdung darstellen können.

Gefährdungsbeseitigung und Dokumentation

Wurden mögliche Gefährdungspotenziale festgestellt, sind sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Im Anschluss müssen die Gefahrenquellen beseitigt beziehungsweise das Gefährdungspotenzial gemindert werden. Das geschieht je nach Einzelfall durch Beschaffungen, neue Betriebsregelungen, Reparaturen oder sicherheitsorientierte Unterweisungen der Mitarbeiter.

Ebenso wichtig für Unternehmen ist die Dokumentation des gesamten Beurteilungsprozesses – sie sind dazu ebenfalls verpflichtet. Die Dokumentation soll für ein erhöhtes Maß an Transparenz sorgen. Zusätzlich ist sie bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hilfreich, ebenso wie bei einer zukünftigen Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen. Gleichzeitig dient die Dokumentation als Nachweis bei den zuständigen Behörden.

IT-Hilfen für die Erstellung

Unternehmer können heute auf Softwarelösungen zurückgreifen, um sich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen. Oft sind diese Lösungen als Module in größere Arbeitsschutzprogramme integriert. Sie bieten häufig die Einordnung der Risiken in Gefährdungskategorien und bieten Tools wie zum Beispiel eine Risikomatrix, welche die Risikoeinschätzung und die Wahrscheinlichkeit eines Gefahrenvorfalls übersichtlich veranschaulicht.

Einige Softwarelösungen bieten zudem ein Analysetool, das bei der Gefährdungsbeurteilung die Wahl geeigneter Schutzmaßnahmen erleichtert.

 

Bild: Pixabay.com, 994005, succo

Werbung
Mehr laden
Load More In Ratgeber
Comments are closed.

Mehr Wissen

Psychologie: Kann CBD die mentale Gesundheit unterstützen?

In den letzten Jahren hat CBD, kurz Cannabidiol, viel Aufmerksamkeit als potenzielle Unter…