Das Recht auf Akteneinsicht zählt zu den grundlegenden Verfahrensrechten im Strafprozess. Aus der Ermittlungsakte erfährt der Beschuldigte, was ihm überhaupt zur Last gelegt wird. Dieses Recht ist im § 147 der Strafprozessordnung verankert. Es gilt für den Beschuldigten und den Geschädigten sowie für deren jeweiligen Verteidiger. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Funktion die Akteneinsicht hat und was dabei zu …